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26.05.2004
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nudemedia.de - serving the adult industry ...
.. allgemeine geschäftsbedingungen .. 

§ 1. Gültigkeit der Bestimmungen

1.1.
Die Firma nudemedia, Inhaber: Stefanie Dabrowski, Ingo Wiederhold (nachfolgend nudemedia genannt), D-38855 Wernigerode führt Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2.
Für alle Rechtsgeschäfte mit nudemedia sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. Vertragsabschluß

2.1.
Angebote (auch die Notierungen der Standardpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Mail oder Fax zu den Bedingungen dieser AGB von nudemedia angenommen.

2.2.
Mündliche Nebenabreden oder per eMail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung per Mail.

§ 3. Terminabsprachen

Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen.

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

Für einen online per Bestellformular oder Anfrage per eMail vom Auftraggeber erteilten Designauftrag an nudemedia wird dem Auftraggeber per eMail oder Fax eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber unterschrieben evt. mit Firmenstempel versehen an nudemedia zurück zuzusenden.

§ 5. Auftragsablauf und Garantievereinbarung

5.1.
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt nudemedia die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden in Form von Bildschirmscreenshots zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

5.2.
Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per eMail bevorzugt.

5.3.
Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs, einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein kostenloses Zweitmuster fordern. Diese Rechte garantieren wir. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis (EUR 40,00 netto).

§ 6. Pflichten und Haftung des Auftraggebers

6.1.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafik-Design Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen.

6.2.
Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

6.3.
Der Auftraggeber stellt nudemedia von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen nudemedia stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§ 7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1.
Jeder nudemedia erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

7.2.
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Damit stehen nudemedia insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

7.3.
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von nudemedia weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt nudemedia, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 EUR zu verlangen.

7.4.
nudemedia überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Das Produkt (Layout/Banner) darf auf beliebig vielen Domainen eingesetzt werden. Diese müssen aber auf den dem Lizenznehmer (Denic, etc.)eingetragen sein. Bei Bannern gilt zusätzlich: Das Speichern auf anderen Domainen ist erlaubt, solange dies technisch notwendig ist (Bsp. Einsatz in Sponsorsystemen). Das Layout/Banner darf zu Werbezwecken an Vertragspartner weitergegeben werden und entsprechend auch auf beliebig vielen Domainen dieser Vertragspartner eingesetzt werden, das Layout muss jedoch auf ein Programm des Lizenznehmers verweisen.

7.5.
Der Lizenznehmer erhält ausschliesslich das Nutzungsrecht an dem erworbenen Produkt. Das Produkt darf nicht vermietet, verkauft oder in Auktionen angeboten werden oder auf anderem Weg gegen ein Entgeld weitergegeben werden.

7.6.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

7.7.
nudemedia hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken oder in Veröffentlichungen über das Produkt (z.B. Impressum der Webseite, Presseberichte o.ä.) als Urheber genannt zu werden. Sofern nudemedia allerdings den Auftraggeber nach Abnahme des Entwurfs nicht explizit zur Namensnennung auffordert, verzichtet nudemedia stillschweigend auf dieses Recht.

7.8.
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

7.9.
nudemedia erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von nudemedia für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von nudemedia erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann.

7.10.
Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens nudemedia eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber nudemedia erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch "exklusives" Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr extra vergütet werden. Oder der Lizenznehmer stellt selbst eigenes Material zur Verfügung. Auch hier liegt keine Pflicht zur Prüfung des Urheber -bzw. Copyrights des Materials auf Seiten dernudemedia.
nudemedia verpflichtet sich in diesem Fall dieses Material ausschliesslich für Aufträge des zur Verfügungstellenden Lizenznehmers zu verwenden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an.

7.11.
Die von nudemedia erstellten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht nudemedia Schadenersatz in Höhe von 1.500 EUR zu.

§ 8. Vergütung

Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der online veröffentlichten Standardpreisliste (neueste Fassung), den festgesetzten Preisen in der Börse wenn es sich um eine Waren-Bestellung aus der Börse handelt bzw. auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von nudemedia.

§ 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1.
Die Vergütung ist nach Abnahme des Entwurfs fällig. nudemedia stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

9.2.
Liegt eine Bestellung aus der nudemedia-Layoutbörse vor, erhält der Kunde eine entsprechende Rechnung zugesandt. Nach Eingang des Rechnungsbetrages auf das auf der Rechnung angegebene Konto, bekommt der Kunde das/die bestellte(n) Produkt(e) ausgehändigt. Sonderabsprachen sind möglich, bedürfen aber einer beiderseitigen schriftlichen Korrespondenz.

9.3.
Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehen wir von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch nudemedia - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. nudemedia behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

9.4.
Bei Zahlungsverzug kann nudemedia Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§ 10. Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§ 11. Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

§ 12. Gewährleistung, Mängel

12.1.
nudemedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2.
nudemedia verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

12.3.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

12.4.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei nudemedia geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

§ 13. Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet nudemedia bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 14. Digitale Daten

nudemedia ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.

§ 15. Schlußbestimmungen

15.1.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass wir die für ihn erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als "Referenz" in unseren öffentlichen Galerien auf unserer Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis unserer Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, in unsere ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und nudemedia um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

15.2.
Der Auftraggeber hat davon Kenntnis und ist damit einverstanden, daß die von ihm übermittelten Daten unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und weiterverarbeitet werden. Die Daten werden vom Anbieter ausschließlich zum Zweck der Abrechnungsmodalitäten genutzt. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der Daten zu Werbezwecken an Dritte erfolgt nicht.

15.3.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von nudemedia (D-38855 Wernigerode).

15.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Partner Vollkaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, ist Wernigerode ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen nudemedia und dem Auftraggeber.
Ergänzung und Änderung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

15.6.
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

[Stand: 04.01.2003, D-38855 Wernigerode]